Wir bieten alle Leistungen nach SGB XI und auch Grundpflege nach ärztlicher Verordnung gemäß § 37/1 SGB V an:
· Hilfe bei der Körperpflege wie Teilwaschungen, Duschen, Baden,
· Eincremen
· Haare waschen, frisieren
· Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
· Verabreichung von Sondennahrung
· Unterstützung bei Ausscheidungen
· Betten und Lagern
· Mobilisieren in den Sessel oder Rollstuhl
Alle Leistungen der Grundpflege können nach Leistungskomplex oder nach Zeit abgerechnet werden.
Wir erläutern ihnen den für Sie passenden Abrechnungsmodus bei unseren Erstbesuch.
Pflege von Menschen in der letzten Lebensphase
Die meisten Menschen möchten die letzte Phase ihres Lebens in der vertrauten häuslichen Umgebung verbringen.
„Schmerzen zu lindern, Angst zu nehmen und ein würdevolles Leben zu ermöglichen – das sind die Aufgaben der Palliativpflege!“
Zusammen mit ihren Angehörigen werden unheilbar kranke, sterbende Menschen von uns in dieser Hinsicht unterstützt.
Zwei Pflegefachkräfte mit Zusatzausbildung „Palliativcare“ und weitere Pflegekräfte unterstützen unsere Klienten und ihre Angehörigen. Sie übernehmen z.B. die Überwachung der Schmerztherapie, die Versorgung mit Portsystemen, Verbandswechsel, Tumor- und Dekubitusversorgung.
Hierbei arbeiten sie mit dem ambulanten Hospiz und dem SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) zusammen.