Wir leisten Behandlungspflege nach § 37/2 SGB V
· Stellen und Verabreichen von Medikamenten nach Plan
· Alle Arten von Wundversorgung
· Verbandswechsel
· Subkutane und intramuskuläre Injektionen
· Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
· Pflegen und Wechseln von Blasenverweilkathetern
· Pflegen von Magensonden
· An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
· Blutzuckerkontrolle
· Blutdruckkontrolle
· Medizinische Einreibungen
· Pflege und Versorgung von Portsystemen
· Stomaversorgung (zum Beispiel bei künstlichem Darmausgang)
Die Leistungen der Behandlungspflege werden aufgrund einer ärztlichen Verordnung ausgeführt. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt über Leistungskomplexe.
Für die Beschaffung und Bearbeitung von ärztlichen Verordnungen berechnen wir eine Aufwandspauschale.
Wir beraten Sie gerne.