Das Heimentgelt setzt sich aus drei Faktoren zusammen:
• das pflegebedingte Entgelt, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet
• das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung in gleicher Höhe bei allen Pflegegraden
• die Investitionsfolgekosten
Bei allen drei Pflegeformen (Kurzzeitpflege, Langzeitpflege und Tagespflege) kann bei nicht ausreichender Rente Finanzierungshilfe bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Diese kommt besonders bei Bewohnerinnen und Bewohnern in Betracht, die zur vollstationären Pflege in unserem Haus wohnen.
Unsere Heimleiterin, Frau Maren Weck, berät Sie bei Fragen der Finanzierung gerne persönlich oder telefonisch unter der Nummer 0551 7893 103.
Um die genauen Kostenpositionen der einzelnen Pflegeformen zu betrachten, klicken Sie bitte im Menü auf den entsprechenden Punkt.